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Patrick Schladt

Fachanwalt für Strafrecht · Inhaber der Kanzlei

Er ist in ganz Deutschland unterwegs und in Fachkreisen bekannt: Patrick Schladt verteidigt Mandant:innen in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch in allgemeinen Strafsachen, im Jugendstrafrecht und in Kapitalstrafsachen. Er ist ausschließlich im Strafrecht unterwegs. Im Jahr 2011 entdeckte er den sogenannten Staatstrojaner und die juristische Aufarbeitung der "Anatomie eines digitalen Ungeziefers“ sorgte weltweit für Aufsehen und entfachte eine lawinenartige Diskussion über Ermittlungsmethodik im digitalen Zeitalter über die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften legte Patrick Schladt sein zweites Juristisches Staatsexamen mit Prädikatsabschluss beim Oberlandesgericht Nürnberg ab. Bereits während seines Referendariats war er nebenher als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Regensburg tätig. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Schladt währenddessen in einer mittelständischen, auf das Gebiet des Strafrechts spezialisierten Kanzlei. Der Titel Fachanwalt für Strafrecht wurde ihm bereits nach der Mindestzulassungszeit von der Rechtsanwaltskammer München verliehen.

Zum Gastdozenten für die Arbeitsgemeinschaft 1 im OLG-Bezirk München wurde Patrick Schladt am 01.02.2024 bestellt. Seitdem referiert er dort im Rahmen der Ausbildung der Rechtsreferendare über die Tätigkeit des Strafverteidigers.

Am 24.01.2024 wurde Patrick Schladt zu einem stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied als Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom bayerischen Landtag gewählt und am 07.03.2024 vereidigt.

Publikationen · Vorträge

  • Vortrag vor den Grundsatz-Rechtsreferenten einer Landtags- und Bundestagsfraktion zum Thema „Bayern Trojaner“ am bayerischen Landtag angesichts der Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 20.01.2011
  • Experte bei dem 1. liberalen Rechtsgespräch im bayerischen Landtag zum Thema „Innere Sicherheit – Ja, aber wie? – Wie viel Trojaner verträgt unser Rechtsstaat?“
  • Experte im schriftlichen Anhörungsverfahren des Freistaates Thüringen zum Thema „Einsatz von Lausch- und Spähsoftware durch Thüringer Behörden“ (Drucksache 5/3400)
  • Gastdozent im Ausbildungsbereich Strafrecht der Berufsfachschule für Krankenpflege (Klinikum Freising GmbH, akademisches Lehrkrankenhaus)
  • Rechtmäßigkeit der Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit Nötigung und Hausfriedensbruch – Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 24.07.2013, Az.: 2 BvR 298/12
  • Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen (zusammen mit Herrn OStA Dr. Klaus Ruhland, Staatsanwaltschaft Landshut), Vortragstätigkeit anlässlich der Strategieklausur eines großen Krankenhauses, München (24.01.2015)
  • Die Neufassung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch, Der bayerische Bürgermeister Ausgabe 2/2015, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (zusammen mit Herrn Dr. Thomas Krimmel)
  • Mitautor des Buches „Der Strafprozess – Strategien und Taktik in der Hauptverhandlung“ (2. Auflage, 2020, erschienen im Deubner Verlag, ca. 1.500 Seiten)
    In diesem Werk hat er das Kapitel „Ausschluss der Öffentlichkeit“ bearbeitet.
  • Mitautor des Buches „Der Strafprozess – Strategien und Taktik im Ermittlungsverfahren“ (1. Auflage, 2020, erschienen im Deubner Verlag, ca. 1.000 Seiten)
    In diesem Werk hat er das Kapitel „Die besondere Haftprüfung vor dem Oberlandesgericht gem. §§ 121, 122 StPO“ bearbeitet.
  • Mitautor des Buches „Verkehrsstrafrecht – Alkohol, Drogen und Fahreignung, Praktischer Leitfaden, Verteidigungsstrategien und Musterformulare“ (1. Auflage, 2022, erschienen im Deubner Verlag, Rinklin (Hrsg.), ca. 700 Seiten).
    In diesem Werk hat er das Kapitel „Die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB“ bearbeitet. Ferner verfasste er zusammen mit Frau Kollegin FaStR Dagmar Ciccotti das Kapitel „Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)“.